ambulante Alten- und Krankenpflege
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KOSTEN FÜR Beratungen
 
     
 
Die Kontrolleinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (sog. Beratungsbesuche), die bei Pflegestufe
I und II jedes halbe, bei Pflegestufe III jedes Vierteljahr nötig sind, übernimmt die Pflegekasse ganz.
 
Erstbesuche bei Pflegebedürftigen zur Abklärung von konkretem Hilfebedarf durch unseren
Pflegedienst sind selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
 
Unsere Beratungsbesuche für Ersteinstufung oder Höherstufung in der
Pflegeversicherung sind kostenlos, wenn innerhalb von drei Monaten danach konkrete Pflegeleistungen
von uns beauftragt werden.
Ansonsten werden pauschal Euro 25,- plus Fahrtkosten pauschal Euro 5,- erhoben,
da diese Besuche doch oft sehr aufwendig sind.
Für allgemeine Beratungsbesuche werden pauschal Euro 25,- plus Fahrtkosten pauschal Euro 5,- erhoben,
(Zeitrahmen dafür ca. 45 Minuten)