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ambulante Alten- und Krankenpflege | |||||||
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Wir haben Zeit für Sie! preiswert, freundlich, hilfsbereit |
KOSTEN FÜR Beratungen |
Die Kontrolleinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (sog. Beratungsbesuche), die bei Pflegestufe |
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I und II jedes halbe, bei Pflegestufe III jedes Vierteljahr nötig sind, übernimmt die Pflegekasse ganz. |
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Erstbesuche bei Pflegebedürftigen zur Abklärung von konkretem Hilfebedarf durch unseren |
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Pflegedienst sind selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. |
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Unsere Beratungsbesuche für Ersteinstufung oder Höherstufung in der |
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Pflegeversicherung sind kostenlos, wenn innerhalb von drei Monaten danach konkrete Pflegeleistungen |
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von uns beauftragt werden. |
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Ansonsten werden pauschal Euro 25,- plus Fahrtkosten pauschal Euro 5,- erhoben, |
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da diese Besuche doch oft sehr aufwendig sind. |
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Für allgemeine Beratungsbesuche werden pauschal Euro 25,- plus Fahrtkosten pauschal Euro 5,- erhoben, |
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(Zeitrahmen dafür ca. 45 Minuten) |
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